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   VG Berlin, 05.03.2014 - 7 L 1.14   

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VG Berlin, 05.03.2014 - 7 L 1.14 (https://dejure.org/2014,5068)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.03.2014 - 7 L 1.14 (https://dejure.org/2014,5068)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. März 2014 - 7 L 1.14 (https://dejure.org/2014,5068)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2014 - 7 L 1.14
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32).

    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann aber nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn sich ein derartiger Verstoß auf die Erfolgsaussichten der eigenen Bewerbung auswirken kann, seine Auswahl im Rahmen eines wiederholten Auswahlverfahrens also zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2014 - 7 L 1.14
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Bewerber der am besten geeignete für einen ausgeschriebenen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2014 - 7 L 1.14
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2014 - 7 L 1.14
    Denn da eine dienstliche Beurteilung als solche kein Verwaltungsakt und deshalb für sich genommen nicht der Bestandskraft fähig ist, können Einwendungen gegen sie unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, Rn. 7 ff., juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 53.11

    Anforderung an die Plausibilisierung bei zentralisierter Beurteilung

    Auszug aus VG Berlin, 05.03.2014 - 7 L 1.14
    Dies kann indes auch dahinstehen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2012 - OVG 6 S 53.11 -, EA S. 18f.).
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